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Wächteramt oder Erstverantwortung?

By 21. Februar 2018März 8th, 2022No Comments

Entscheidend ist, wer das Wohl des Kindes definiert – der Staat generell für alle Kinder oder die Eltern individuell für das ihnen anvertraute Kind. Das Grundgesetz weist dem Staat ein Wächteramt zu, macht ihn nicht zu erstverantwortlichen Eltern. Das Gebot der Stunde ist, in dem so geprägten Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat den Kindeswohlauftrag des Grundgesetzes tatkräftig zu erfüllen – eine Verfassungsänderung ist hierfür nicht erforderlich.

Gregor Kirchhof, Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Anhörung am 26. Juni 2013 zu den Entwürfen, Art. 6 GG zu ändern – Kinderrechte in der Verfassung (BT-Drs. 17/10118, 17/11650, 17/13223)  http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte%20%20Prof.%20Dr.%20Gregor%20Kirchhof.pdf