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Personalität und Behinderung

By 16. Dezember 2014März 14th, 2022No Comments

Person ist die Fähigkeit zum Selbstbesitz und zur Selbstverantwortung, zum Leben in der Wahrheit und in der sittlichen Ordnung. Sie ist nicht psychologischer, sondern existentieller Natur. Grundsätzlich hängt sie weder am Alter, noch am körperlich-seelischen Zustand, noch an der Begabung, sondern an der geistigen Seele, die in jedem Menschen ist. Die Personalität kann unbewußt sein, wie beim Schlafenden; trotzdem ist sie da und muß geachtet werden. Sie kann unentfaltet sein wie beim Kinde; trotzdem beansprucht sie bereits den sittlichen Schutz. Es ist sogar möglich, daß sie überhaupt nicht in den Akt tritt, weil die physisch-psychischen Voraussetzungen dafür fehlen, wie beim Geisteskranken; dadurch unterscheidet sich aber der gesittete Mensch vom Barbaren, daß er sie auch in dieser Verhüllung achtet. … Diese Personalität gibt dem Menschen seine Würde. Sie unterscheidet ihn von der Sache und macht ihn zum Subjekt. … Die Achtung vor dem Menschen als Person gehört zu den Forderungen, die nicht diskutiert werden dürfen. Die Würde, aber auch die Wohlfahrt, ja endgültigerweise der Bestand der Menschheit hängen davon ab, dass das nicht geschehe. Wird sie in Frage gestellt, dann gleitet alles in die Barbarei.

Romano Guardini, Das Recht des werdenden Menschenlebens, 1949. Hier aus einem Nachdruck aus der Schriftenreihe Zeitfragen des Erzbistums Köln, Nummer 9, 1981, S. 11 ff.