In Deutschland leben derzeit rund 62.000 sogenannte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MUFL). Von „sogenannten“ Minderjährigen muss man schon allein deshalb reden, weil ca. 17.000 dieser Jugendlichen auch nach offiziellen Angaben schon volljährig sind. Trotz ihrer Volljährigkeit werden sie weiter von Jugendämtern versorgt. Seit dem Jahr 2005 sind die Jugendämter in Deutschland verpflichtet, unbegleitet eingereiste ausländische Jugendliche in Obhut zu nehmen. Greift die Bundespolizei z. B. im Zug von Basel nach Freiburg einen jugendlichen Afrikaner auf, der behauptet minderjährig zu sein, dann muss die Polizei mit ihm an der nächsten Haltestelle aussteigen und das entsprechende Jugendamt informieren (1). Seitdem es diese Regelung gibt, ist die Zahl der Fälle enorm angestiegen: Von ca. 600 Fällen im Jahr 2005 auf mehr als 42.000 im Jahr 2015. Nach der Schließung der „Balkanroute“ ist die Zahl zwar zurückgegangen, aber der Zustrom vor allem junger Afrikaner über Italien und die Schweiz nach Deutschland hält an.
Die Versorgung durch Jugendämter, die sozialpädagogische Betreuung in Heimen oder aufwendige Familienpflege kostet nach Angaben des Bundesverwaltungsamts 175 Euro pro Kopf und Tag, 5250 Euro monatlich (2). Von einer solchen Versorgung können arme Rentner oder Familien in Deutschland nicht einmal träumen. Sie müssen, um wesentlich bescheidenere Leistungen zu erhalten, ihre Bedürftigkeit umfassend belegen. Bekanntlich wird bei einheimischen Hartz-IV-Beziehern das Vermögen einschließlich der Wohnung und des Autos angerechnet. Nicht selten müssen sie in kleinere Wohnungen ziehen, um Leistungen zu erhalten. In jedem Fall müssen sie ihre Anspruchsberechtigung objektiv nachvollziehbar belegen. Bei den MUFL sind diese Grundregeln außer Kraft gesetzt: Ihr Status beruht schlicht auf ihrer Selbstauskunft, minderjährig zu sein. Zwar muss diese Selbstauskunft von Sozialpädagogen bzw. Betreuern bestätigt werden. Die Objektivität der Betreuer ist aber zweifelhaft, schließlich haben sie ein Eigeninteresse an der Einstufung ihrer Schützlinge als „minderjährig“.
Eine verlässliche, systematische Altersüberprüfung der MUFL findet nicht statt, obwohl es dafür bewährte medizinische Verfahren gibt, die wissenschaftlich validiert und international anerkannt sind. Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf führen anerkannte Rechtsmediziner solche Altersuntersuchungen professionell durch. Die Altersdiagnostik beruht auf einer körperlichen Untersuchung, einer zahnärztlichen Untersuchung mit Auswertung einer Röntgenaufnahme des Gebisses sowie einer Röntgenuntersuchung der linken Hand. Sofern die Entwicklung des Handskeletts abgeschlossen ist, werden die Schlüsselbeine untersucht, zurzeit bevorzugt mittels konventioneller Röntgendiagnostik bzw. Computertomographie. Der Einfluss von Armut/Fehlernährung, ethnischer Zugehörigkeit, Krankheiten etc. auf die Untersuchungsergebnisse ist wissenschaftlich eruiert worden und wird entsprechend berücksichtigt (3). Das Verfahren ist leicht zu handhaben und gleicht einer einfachen medizinischen Untersuchung.
Ziel des Verfahrens ist die Bestimmung eines Mindestalters. Damit wird berücksichtigt, dass die Untersuchungen das Alter nicht bis auf den Monat genau, sondern nur näherungsweise bestimmen können. Weil die Devise der Ärzte in Hamburg „im Zweifel für den Flüchtling“ heißt, werden diese in der Regel zwei Jahre jünger gemacht. Das Verfahren führt im Ergebnis zu einer für die Betroffenen vorteilhaften Altersunterschätzung. Trotzdem zeigen solche Untersuchungen nicht nur in Hamburg, sondern international, dass ein großer Teil der Immigranten mit großer Sicherheit volljährig ist (4). Obwohl sich die vorgetäuschte Minderjährigkeit so effektiv aufdecken kann, werden ihre Verfahren seit Jahren von Asylaktivisten regelrecht bekämpft (5). Im Ton moralischer Empörung werden die „Menschenwürde“ und die „körperliche Unversehrtheit“ der Flüchtlinge ins Feld geführt, die angeblich durch das Ausziehen vor Ärzten und die Röntgenuntersuchungen verletzt würden. Dabei sind das banale Untersuchungsvorgänge, die an Patienten ständig vorgenommen werden. Nicht weniger absurd ist der Einwand der mangelnden Exaktheit, obwohl es um ein Mindestalter geht und das tatsächliche Alter im Verfahren systematisch zugunsten der Flüchtlinge unterschätzt wird.
Sachliche Argumente und objektive Maßstäbe spielen bei der Kritik an Altersuntersuchungen offenbar nicht die entscheidende Rolle. Auch dass durch diesen Betrug Steuergelder verschwendet werden, scheint die zuständigen Politiker nicht zu beeindrucken. Sie folgen nahezu blind den Argumenten der Asyllobby in der Ablehnung der rechtsmedizinischen Altersuntersuchungen. Ein Grund dürfte die Angst vor der Blamage sein, die die Aufdeckung des Altersschwindels und damit ein gewisses Maß an Naivität der „Willkommenskultur“ offenkundig machen würde (6). Vielleicht sieht das nach den Wahlen anders aus.