Auch für die Familie gilt, dass Vielfalt nicht mit Beliebigkeit verwechselt werden darf. […] Würden Staat und Gesellschaft nicht vielmehr im eigenen Interesse gut daran tun, die Familie, also die ihrer Verfügungsgewalt entzogene, von gesellschaftlichen Klassen, Lebensstilen und Kulturen unabhängige Grundarchitektur menschlichen Zusammenlebens als Leitbild zu fördern, ihr zu dienen und sie sich so zu Nutze zu machen? Juristisch gibt es in einer freien bürgerlichen Gesellschaft keinen Hinderungsgrund, Ungleiches verschieden zu behandeln und zu fördern. Dies geschieht schließlich täglich, sei es bei der Förderung von gesundem Schulessen oder bei der Einrichtung einer Seniorenkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. […] Wenn uns die Natur nahelegen darf, dass es sinnvoller ist, auf Füßen anstatt auf Händen zur Arbeit zu gehen, warum sollten wir uns von ihr nicht sagen lassen, unter welchen Voraussetzungen wir Menschen am besten füreinander da sein können?