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Elterliche Erziehungspflicht und subsidiäre Verantwortung des Staates

By 8. April 2016März 9th, 2022No Comments

„Der Gedanke einer gestuften Verantwortung ist für jede konkrete Ethik unerlässlich. So haben Eltern in der Regel die positive Verantwortung für das Wohl und die Erziehung der Kinder. Die subsidiäre Verantwortung des Staates bezieht sich […] nicht darauf, das Wohl und die Erziehung des Kindes zu optimieren, d. h. sie den Eltern immer dann aus der Hand zu nehmen, wenn die Erziehung nach Auffassung der Behörden bei anderen Personen besser wäre als bei den Eltern. Fast allen Eltern müssten dann die Kinder weggenommen werden, denn wer erzieht schon seine Kinder so, dass jemand anderes sie nicht vielleicht noch besser erzöge? Aufgabe des Staates kann es nur sein, die Unterschreitung bestimmter Minimalforderungen, die sich aus der Menschenwürde des Kindes ergeben, zu verhindern und tätig zu werden, wenn diese gefährdet sind“.

Robert Spaemann: Gesinnungsethik und Verantwortungsethik, S. 53-82, in: Peter M. Schmidhuber (Hrsg.): Orientierungen für die Politik? Vier philosophische Vorträge von Arno Baruzzi, Nikolaus Lobkowicz, Manfred Riedel, Robert Spaemann, Olzog Verlag München 1984, S. 66-67.