„Mit dem Suizid entzieht sich der Mensch der Rechtssphäre. Der Staat hat hier nichts mehr zu verbieten und nichts zu erlauben. … Der Selbstmord ist im engsten Sinn des Wortes Privatsache. Moralisch, wenn auch nicht juristisch qualifizierbar sind aber auch Privatsachen. Dass der Selbstmord moralisch geächtet bleibt, ist für die menschliche Gemeinschaft von größter Wichtigkeit. Denn wenn er eine sozial akzeptierte und institutionell ausgestattete Möglichkeit ist, wird es unvermeidlich sein, zu verhindern, dass daraus die Pflicht wird, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um den anderen nicht weiter zur Last zu fallen.“