Das aktuelle Interview.
Fünf Fragen an Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
Das Thema diesmal: Die Corona Krise und das Grundgesetz.
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio gehörte dem Bundesverfassungsgericht von 1999 bis 2011 als Mitglied des 2. Senats an. Sein Dezernat war insbesondere für das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht zuständig. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mitgewirkt. Udo Di Fabio ist unter anderem Mitglied im „Expertenrat Corona“ der Landesregierung von Nordrheinwestfalen.