Auslandsblick, 2015 / 1, 31.03.2015
Kriminologen wissen schon seit geraumer Zeit, dass die Ehe kriminelle Impulse bremst. Da die Eheschließungszahlen heute auf einem historischen Tiefstand angelangt sind, gehen manche Theoretiker davon aus, dass Kohabitation als funktionales Gegenstück zur Ehe denselben Effekt hat. Die Fakten zu diesem Vergleich liefert eine aktuelle Studie eines Teams aus Wissenschaftlern der Universitäten Michigan, Florida State, Pennsylvania State sowie Bowling Green State. Sie zeigen allerdings eindeutig, dass Kohabitation trotz seiner beispiellosen Verbreitung nicht wie die Ehe Verbrechen eindämmt. Die Autoren der neuen Studie vergleichen die aktuellen Effekte von Ehe und Kohabitation in Bezug auf Kriminalität. Sie bestätigen die Erkenntnis vorangegangener Studien, dass „die Ehe den Rückgang verschiedener Arten von Kriminalität sowie von Drogenkonsum verspricht.“ Sie betonen zudem, dass „seit den 1970er Jahren junge Erwachsene eine Heirat immer weiter hinausschieben während Kohabitation sich mehr als verdoppelt hat.“ In diesem Zusammenhang werde ohne wissenschaftliche Basis argumentiert, dass Kohabitation heutzutage funktionell vergleichbar mit der Ehe sei und eheähnliche Auswirkungen auf das Verhalten mit sich bringe. Diesbezüglich legen die Forscher besonderes Augenmerk auf eheähnliche Auswirkungen wie die Reduktion von Kriminalität und Drogenkonsum. Um die Auswirkungen von Ehe und Kohabitation vergleichend zu erfassen, haben die Wissenschaftler in regelmäßigen Abständen Daten von sechzehntausend Männern und Frauen im Zeitraum von 1976 bis 2010 erhoben und untersucht. Nicht überraschend kommt die Auswertung zu dem Schluss, dass die positive Wirkung der Ehe im Bezug auf kriminelle Energie über die Jahrzehnte unverändert blieb. Die Forscher beziffern den Effekt und schreiben, „sobald jemand verheiratet ist, sinkt die Vielzahl der Kriminaldelikte um 22% , die Wahrscheinlichkeit von Alkoholexzessen um 71% und die Häufigkeit des Cannabiskonsums um 32%.“ In deutlichem Gegensatz dazu kommen die Wissenschaftler aber zu dem Schluss, dass Kohabitation „nicht maßgeblich zu einer Reduzierung von Kriminaldelikten beiträgt.“ Die einzigen positiven Auswirkungen von Kohabitation beziehen sich „in limitiertem Maße auf den Drogenkonsum und hingen außerdem von der Aussicht auf eine Ehe, also von einer Verlobung ab.” Obwohl die Forscher auch einige Imponderabilien feststellen, ließen sich ein generelles Muster ausmachen, das sie so formulieren: “Die Ehe beeinflusst unsoziales Verhalten insofern, als sowohl Freizeit und Zeit mit Freunden eingeschränkt als auch Identitäten und Prioritäten verändert werden. Unsere Erkenntnisse lassen aber den Schluss zu, dass Kohabitation diese Wirkung nicht oder zumindest nicht im selben Ausmaß wie die Ehe erzielt.” Mit anderen Worten (der Forscher): Die Gesamtergebnisse des Forschungsprojekts deuteten darauf hin, „dass im Gegensatz zur Ehe Kohabitation keinen positiven Einfluss auf die Entwicklung unsozialen Verhaltens von jungen Erwachsenen nimmt.” Daraus folgern die Sozialwissenschaftler, da Kohabitation trotz ihrer beispiellosen Verbreitung nicht dieselbe kriminalitätshemmende Wirkung wie die Ehe besitze, würde es zu „weitreichenden Auswirkungen“ kommen, etwa „die Fortdauer unsozialen Verhaltens bis weit in das frühe Erwachsenenalter.“ Voreiliges Theoretisieren bezüglich Kohabitation als funktionales Gegenstück zur Ehe erscheint auf diesem Hintergrund fehlerhaft – geradezu sträflich fehlerhaft.
Anmerkung: Wer Interesse an einer Eindämmung unsozialen Verhaltens hat, müsste zu den zahlreichen bekannten positiven externen Effekten der Ehe und ihrer stabilisierenden emotionalen Partnerschaftsbeziehung auch diese gesellschaftlich relevante Wirkung hinzuzählen und folgerichtig die Ehe als Institution fördern.