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Brief aus Brüssel

Wie soll die EU Ehe und Familie definieren?

By 29. Juli 2016Februar 28th, 2022No Comments
Brief aus Brüssel, 2016 / Juli, 29.07.2016

Die Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen allen Mitgliedsstaaten ist seit den Römischen Verträgen vom 25. März 1957 (unterzeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden) ein Kernelement der EU. Auf die « Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte hinzuwirken und dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen », war nach Artikel 117 Ziel der gemeinsamen Sozialpolitik. Mit anderen Worten: Angleichung der Lebensverhältnisse durch Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Heute erscheint dieses Vorhaben im historischen Kontext und vor dem Hintergrund der Nachkriegserfahrungen durchaus nachvollziehbar und nach wie vor wünschenswert. Aus der Angleichung der Lebensverhältnisse durch die Angleichung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften wurde aber über die Jahrzehnte hinweg eine lautlose Steuerung von Werten und Normen durch die Brüsseler EU-Verwaltung. Sie betrifft heute leider auch die Ehe zwischen Mann und Frau, die darauf aufbauende Familie und die Elternrechte, obwohl dies in den Verträgen nicht vorgesehen war.

Die stille Manipulierung der traditionellen Ehe und Familie fernab in Brüssel durch Kommission, Rat und LGBT-Gender-Lobbyisten, in Luxembourg durch den Gerichtshof und in Strasbourg durch entsprechende Mehrheiten im Parlament erfolgt nicht nur durch zahlreiche und wohlfinanzierte europäische Instrumente, die  unter dem Etikett „Kampf der Diskriminierung“ die Gleichheit von allem und allen fördern sollen. Sie erfolgt auch durch eine unklare Verwendung der Begriffe „Ehe“ und „Familie“ und die Umgehung der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten in diesem Politikbereich. Die Europäische Bürgerinitiative « Vater, Mutter, Kinder » hat sich deswegen zum Ziel gesetzt, die EU darauf festzulegen, den Begriff « Ehe und Familie » konkret als Verbindung zwischen Mann und Frau zu definieren. Dass diese Initiative ins Schwarze trifft, zeigen die Reaktionen der schwul-lesbischen Interessengruppen und auch das Totschweigen dieser Initiative durch die Medien. Dabei will die Initiative einen seit vielen Jahren andauernden, subtilen Kampf um die Definitionshoheit beilegen  zwischen den Vorgaben des Naturrechts und dem von EU-Wahlen sowie tagesaktuellen politischen Mehrheiten abhängigen EU-Recht. Es ist ein mit harten Bandagen und ungleichen Kräfteverhältnissen geführter Kampf zulasten der Vertreter von Ehe und Familie. Schon darüber zu sprechen dient manchen als Vorwand, den Vorwurf der populistischen Angstmacherei gegen die EU zu erheben.

Von der Juncker-Kommission kann man offenbar nichts erwarten. Christdemokrat Juncker führt die in der « Agenda 2020 » festgelegte Strategie fort, die  Verantwortung für die Kindererziehung dem öffentlichen Sektor zu überlassen, wie es beispielsweise die Barcelona-Ziele zur Kinderbetreuung in der EU (2002) ganz konkret vorsehen. Wahlfreiheit soll ausgehebelt werden. Die EU ist ein Arbeitsmarkt mit Arbeitnehmern, Mütter und Väter sind darin nicht vorgesehen. Junckers erster Vizepräsident Frans Timmermans gratulierte der schwul-lesbischen « European Equality Gala » in Brüssel am 24. Juni 2016 zur Einführung der « Homoehe » in Irland und wünschte den Polen die « Erlösung von der immerwährenden Unterdrückung der katholischen Kirche » in Familienfragen. Seine erstaunliche Aussage verdeutlicht, was viele EU-Politiker und -Beamte im Brüsseler Europaviertel denken: Wer sich für Ehe und Familie einsetzt, gilt in der EU-Gesellschaftspolitik als homophob, Unterdrücker und Hassredner. Sozialdemokrat Timmermans nutzt das Mode-Wort „Hassrede“, obwohl es nirgendwo definiert ist. Unverblümt fordert der Erste Vizepräsident der EU-Kommission ein allgemeines Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und kündigt namens der Juncker-Kommission an: „Die EU-Kommission wird für LGBTI-Rechte in allen internationalen Gremien global kämpfen: in den Vereinten Nationen, der OSZE, im Europarat und überall dort, wo LGBTI-Rechte noch nicht akzeptiert sind. Ich glaube auch, dass die EU-Kommission weiter darauf bestehen sollte, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Homo-Ehe vorbehaltlos anerkennen. Auch wenn manche Mitgliedsstaaten die gleichgeschlechtliche Ehe in ihrem eigenen Land nicht eingeführt haben, sollten sie zumindest den Anstand haben, die Homo-Ehe anderer Länder anzuerkennen.“ Hier wird konkret, wie die Angleichung von Rechts-und Verwaltungsnormen in der Europa-Praxis funktioniert, nämlich durch das Grundprinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit kombiniert mit der Politik der gegenseitigen diskriminierungsfreien Anerkennung von Personenstands-Urkunden (beispielsweise standesamtlichen Hochzeitsurkunden). Das soll schwerer wiegen als das nationale Recht der Mitgliedsstaaten, eigenständig über die Anerkennung der Homo-Ehe in ihrem Land zu befinden. Denn, so stellt die Nummer Zwei der EU-Kommission klar, „wir wollen unsere Sichtweise nicht denjenigen Europäern aufzwingen, die unsere Sichtweise nicht teilen. Aber wir glauben inbrünstig daran, dass das, was bereits in einigen Nationen Europas entdeckt wurde, allen anderen Nationen nicht vorenthalten werden darf.“ Juristisch mag es subtile Feinheiten zwischen „Ehe“ und „Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“ geben. Aber was bedeuten sie noch im politischen und medialen Alltag in Brüssel, wenn sogar der Erste Vizepräsident der EU-Kommission offen für die „Ehe für Alle“ eintritt und diese Position allen anderen Staaten in der EU aufdrängen will?

Seitens der EU-Verträge ist ebenso wenig zu erwarten. Die EU verfügt nach Artikel 81 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über eine gemeinschaftsrechtliche Zuständigkeit, Rechtsakte zu Ehe und Familie zu erlassen und mithin diese Begriffe zu definieren. Dort heißt es: « Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss erlassen, durch den die Aspekte des Familienrechts mit grenzüberschreitendem Bezug bestimmt werden, die Gegenstand von Rechtsakten sein können, die gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden. Der Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments. Der genannte Vorschlag wird den nationalen Parlamenten übermittelt. Wird dieser Vorschlag innerhalb von sechs Monaten nach der Übermittlung von einem nationalen Parlament abgelehnt, so wird der Beschluss nicht erlassen. Wird der Vorschlag nicht abgelehnt, so kann der Rat den Beschluss erlassen. » Damit hat die EU eine Zuständigkeit für das grenzüberschreitende Familienrecht und mithin auch die Definitionsmacht. Das fördert allerdings genauso wenig das Vertrauen der Bürger in die EU-Institutionen wie ein Strategiepapier der Justizkommissarin Vera Jurova mit dem Titel « Kommissions-Vorhaben für die LGBTI Gleichstellung » (« List of actions by the Commission to advance LGBTI equality »). Darin fordert die EU-Kommissarin u.a., « Gruppendruck » (peer pressure) auf diejenigen Mitgliedsstaaten auszuüben, die beispielsweise Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft deswegen nicht vollends gleichstellen, weil es die Bevölkerung im eigenen kulturellen Rahmen als nicht wünschenswert erachtet. Das Gegenargument « Subsidiarität bei Ehe und Familie » hat offenbar ausgedient.

Viele Bürger scheinen sich damit aber nicht abzufinden. Sie wollen die Institutionen der EU verpflichten, bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau anzuerkennen. Sie haben eine Europäische Bürgerinitiative gestartet. Es ist spät.  Denn die Gender-Aktivisten, die den Normalbegriff von Ehe ablehnen, sind seit vielen Jahren am Werke und werden von der EU finanziert. Mitentscheidend wird sein, ob sich die Volksparteien und christlichen Familienverbände zur Ehe zwischen Mann und Frau bekennen und in allen Mitgliedsstaaten aktiv um Unterstützung für diese Europäische Bürgerinitiative werben. In der Tat: Christen, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie ihre Familienverbände werden sich der Herausforderung nicht mehr verschließen können, in der öffentlichen Debatte in Europa und den Mitgliedstaaten ihre Verantwortung für die Ehe von Mann und Frau wahrzunehmen oder aber ihr Selbstverständnis zu verleugnen.

Die Organisatoren von „Mutter Vater und Kinder“ haben ihren Entwurf für die neue Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Familienschutz am 15. Oktober 2015 bei der EU-Kommission eingereicht. Weil das Vorhaben formaljuristisch mit dem EU-Recht vereinbar ist, konnte die EU-Kommission ihr Einverständnis nicht verweigern (Registrier-Nummer ECI(2015)000006). Die Organisatoren haben bis zum 10. Dezember 2016 ein Jahr Zeit, um Unterstützungserklärungen von mehr als einer Million Bürgern aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten zu sammeln. Je mehr Bürger die Forderung nach einer klaren Begriffsdefinition und -Anwendung im Europarecht unterschreiben, umso weniger kann die EU-Kommission sich aus der Verantwortung stehlen. Die zunehmende Zersplitterung der Begriffe « Ehe » und « Familie » in den Rechtsakten und politischen Entschließungen der Brüsseler Institutionen stellt zunehmend ein Problem für die EU und die Mitgliedsstaaten dar. Das Europarecht verwendet beide Begriffe, doch ihre Bedeutung wird zunehmend unklar und widersprüchlich. Verschiedene EU-Richtlinien zum selben Themenkomplex enthalten unterschiedliche Definitionen. Die Europäische Bürgerinitiative « Vater Mutter Kind » will hier Abhilfe schaffen, indem sie eine EU-weite, einheitliche Definition beider Begriffe vorschlägt, die mit der Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten vereinbar ist. Sie fordert die EU dazu auf, eine eindeutige Definition von Ehe und Familie zu beschließen, die für das gesamte EU-Recht gelten soll, wobei aber in die Alleinzuständigkeiten der Mitgliedstaaten nicht eingegriffen werden darf. Die vorgeschlagene Definition der Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau entspricht dem gemeinsamen Nenner der Gesetze aller EU-Mitgliedstaaten. Die vorgeschlagene Definition der Familie basiert auf Ehe und/oder Abstammung. Wird die Zahl von einer Million Unterschriften aus sieben EU-Ländern sichtbar übertroffen, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Sie kann entscheiden, der Aufforderung zu folgen – oder ihr nicht zu folgen. Deswegen wird diese Initiative zu einem politischen Statement: Ist die EU für oder gegen die Ehe zwischen Mann und Frau?

Die Cheflobbyistin von ILGA Europa, Katrin Hugendubel, schrieb in einer Mitteilung an das ILGA-Netzwerk im Frühjahr 2016 von « unangenehmer Überraschung und tiefer Enttäuschung » darüber, dass die EU-Kommission diese Europäische Bürgerinitiative (zur Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau) autorisiert hat. In einem Strategiepapier für die nationalen LGBT-Vereinigungen erläutert sie ihre Taktik: Erstmal stillhalten und keine Aufmerksamkeit erregen – das Ereignis so lange totschweigen wie es nur geht. Sodann soll in einer Beschwerde der Generalsekretär der EU-Kommission, Alexander Italianer, aufgefordert werden, die Genehmigung der Bürgerinitiative zurückzuziehen. In einem Argumentationspapier sollen ferner die angeblichen Vorteile der Homo-Ehe zusammengetragen werden, um die Unterstützer der Bürgerinitiative in den Mitgliedsstaaten als homophob zu diskreditieren. Das Ziel: Die EU-Kommission dürfe keine « gesetzwidrige homophobe Bürgerinitiative » zulassen. Dann wird Frau Hugendubel persönlich : « Wenn Sie in der Zwischenzeit private Hintergrundinformationen über die Personen hinter der Bürgerinitiative (alles übliche « Freunde ») in Erfahrung bringen können, senden Sie mir bitte diese Informationen ». Offensichtlich bereitet die LGBT-Bewegung eine Verleumdungskampagne gegen die Organisatoren der Europäischen Bürgerinitiative vor. ILGA Europa hat da allerdings ein Problem: Sie selbst wird als « Nichtregierungsorganisation »  von der EU-Kommission künstlich erhalten und zu 70% aus dem EU-Haushalt bezahlt. Sie ist also weder eine « Nichtregierungsorganisation » noch in irgendeiner Form repräsentativ. Daher wollen die schwul-lesbischen Bewegungen (noch) nicht direkt gegen die Genehmigung der EU-Kommission vorgehen. Das könnte zu Unmut oder gar zur Kürzung der Haushaltsmittel führen. Das war wohl auch der Grund, weshalb ihr italienischer Mitgliedsverein Certi Diritti beim Europäischen  Gerichtshof in Luxembourg vorstellig wurde, um zu testen, ob der EuGH nicht die Genehmigung der EBI zum Familienschutz annullieren könnte. Das tat der EuGH nicht : die Europäische Bürgerinitiative « Vater Mutter Kinder » ist mithin zulässig und weder diskriminierend noch homophob.

Wer diese Bürgerinitiaitive unterstützen will, kann das mit seiner Unterschrift direkt auf dem Formular tun, das man unter https://signatures.mumdadandkids.eu/?lang=de oder unter kontakt[at]mumdadandkids.de sowie contact[at]mumdadandkids.eu findet. Diese Initiative wird zeigen, ob die Verteidiger von Ehe und Familie in den Mitgliedsstaaten in der Lage sind, einmal Geschlossenheit zu zeigen und gemeinsam gegen die stille Manipulation von Ehe und Familie durch die EU zu mobilisieren.

Zur Erinnerung: Mehrfach wurden wir gebeten, die Identität des Briefeschreibers aus Brüssel preiszugeben. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit von Informanten und Redaktion. Sie erinnert an die sogenannten Junius letters, in denen ein Pseudonym namens Junius in der Zeitschrift Public Advertiser in London vom 21. Januar 1769 bis zum 12. Mai 1772 Briefe über die Geschehnisse am Hofe und im Parlament veröffentlichte. Darin wurden die Machenschaften in der Königsfamilie, von Ministern, Richtern und Abgeordneten satirisch und mit Sachkenntnis der internen Vorgänge und Intrigen aufgespießt. Die Junius-letters gelten als erster Beleg des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts.