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Brief aus Brüssel

Rechtsstaatlichkeit als ideologische Waffe?

By 7. Dezember 2020Februar 28th, 2022No Comments
Brief aus Brüssel, 2020 / November, 07.12.2020

Ist die EU eine Grundwerte-Union oder eine Nutzwerte-Union? Diese Frage ist weiterhin offen. Offen ist auch der alte Konflikt zwischen dem Souveränitätsverzicht der einen und dem Souveränitätsbekenntnis der anderen Mitgliedstaaten. Kristallisationspunkt beider Themen ist der sogenannte „Rechtsstaatsmechanismus“, und die Diskussion darüber blockiert die Verabschiedung des nächsten EU-Haushalts, der eigentlich ab Januar 2021, also in vier Wochen in Kraft treten sollte.

Die Verknüpfung der beiden Konfliktthemen bedeutet eine qualitative Änderung der EU. Die Verwendung der Haushaltsmittel der EU (also die zusammengelegten nationalen Abgaben, die von Brüssel dann über bestimmte Fonds an die einzelnen Länder verteilt werden) soll an die Einhaltung von politisch festgelegten Rechtsstaatsprinzipen gebunden werden. Diese Herangehensweise stellt de facto die Gretchenfrage des endgültigen Souveränitätsverzichts der Mitgliedsstaaten. Deutschland ist unbestreitbar führender Musterschüler in der Disziplin „Souveränitätsverzicht“. Doch manche anderen Mitgliedstaaten bestehen auf ihrer nationalen Souveränität gegenüber Brüssel und erkennen die wirtschaftliche Integration des gemeinsamen Binnenmarkts (Nutzwert-Union) nicht als Vorwand an, um auch die Werteagenda der Mitgliedstaaten von Brüssel aus für alle Kulturen des Staatenverbunds verbindlich zu bestimmen (Werte-Union). So findet der Konflikt um die Definition des Staatenbunds als „Grundwerte-Union“ oder „Nutzwerte-Union“ seine staatsrechtliche Zugabe durch den Gegensatz von Souveränitätsverzicht und Souveränitätsbekenntnis.

Polen und Ungarn stehen im Mittelpunkt dieses in jeder Beziehung grundsätzlichen Konfliktes um den Rechtsstaatsmechanismus. Sie blockieren die Entscheidung über den Haushalt, weil sie die Zusammenhänge sehen: Dieser Mechanismus wurde politisch erschaffen, weil den linksliberalen Entscheidern in Brüssel (und dazu zählt auch die von der CDU und CSU dominierte Europäische Volkspartei) die Politik der Konservativen in Ungarn und Polen nicht gefällt. Vielleicht spielt dabei der Neid alter Volksparteien in Westeuropa auf die seit Jahren immer wieder allen Unkenrufen zum Trotze an der Wahlurne bestätigten satten Mehrheiten für Viktor Orban in Ungarn und die PiS-Partei in Polen eine Rolle. Von diesen Mehrheiten, die ein Regieren ohne lästige Koalitionspartner ermöglichen, können CDU, CSU, SPD und ihre europäischen Partnerparteien nur träumen. Dieser Neid wird gelegentlich von Brüssel aus über die Wellen des Deutschlandfunks verkündet, wenn beispielsweise die ehemalige glücklose Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), jetzt als Vizepräsidentin des EU-Parlaments nach Brüssel weggelobt, fordert, Ungarn und Polen finanziell auszuhungern, beide zentraleuropäischen Mitgliedsstaaten mit totalitären Regimen vergleicht und sich darüber hinaus einer Sprache bedient, die sie ansonsten bei der AfD kritisiert (30.09.2020). Diese Entgleisungen der Katarina Barley wurden übrigens von der Fraktionsvorsitzendenkonferenz des EU-Parlaments trotz mehrfachen Protests der polnischen Abgeordneten nicht verurteilt.

Doch Rechtsstaatsverletzungen in Ungarn oder in Polen, die die Sperre von Haushaltsmitteln rechtfertigen könnten, konnten bislang weder die EU-Kommission noch der Europäische Gerichtshof nachweisen. Es gibt sie offensichtlich nicht. Also verlangt die linksliberale Mehrheit in Brüssel, die Rechtsfindung per Gerichtshof durch neue politische Prozeduren zu ersetzen. Damit tun sie genau das, was sie Polen und Ungarn vorwerfen, nämlich die Umgehung und Politisierung der Justiz.

Die Vorwürfe gegen Ungarn und Polen halten einen Vergleich mit ganz normalen westeuropäischen Demokratien, beispielsweise Deutschland, nicht stand. Der Vergleich mit der Situation in Deutschland etwa zeigt, dass der Rechtsstaatsmechanismus auch gegen Deutschland angewandt werden müsste. Dann würde Deutschland noch weniger Geld aus Brüssel erhalten (gegenwärtig zahlt Deutschland bereits 14 Milliarden Euro netto in die EU). Die „Unabhängigkeit der Medien“ ist auch in Deutschland zweifelhaft, weil beispielsweise der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine politische Mission hat, die im Programmauftrag in den Rundfunkgesetzen festgeschrieben ist, an die sich die Rundfunkanstalten halten müssen, und deren Einhaltung wiederum durch die Rundfunkräte gewährleistet werden, in denen Parteipolitiker, Landesregierungen und manchmal auch die Bundesregierung sitzen. Dort machen sie Parteipolitik dank der Haushaltsmittel des Rundfunkbeitrags, dem sich niemand entziehen kann. Die SPD als politische Partei unterhält übrigens mit der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft ein eigenes Medienimperium, um sozialdemokratische Inhalte unter journalistischem Vorwand zu ventilieren. Das bringt nicht nur journalistischen Einfluss, sondern der SPD zudem ein jährliches Zubrot von 3 Mio. € (2018). Oder das Thema „Unabhängigkeit der Justiz“: in einem Urteil zur Anwendung des Europäischen Haftbefehls (C-508/18 und C-82/19, 27. Mai 2019) monierte der EuGH das in Deutschland bestehende Weisungsrecht der Justizminister gegenüber Staatsanwälten und forderte eine Änderung. Darauf brachte die FDP im Bundestag einen entsprechenden „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft“ ein, der jedoch am 28. Mai 2020 abgelehnt wurde. In anderen Worten: der EuGH bemängelt die fehlende Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland und der Bundestag schert sich nicht viel darum. Auch die sechzehn Richter des Bundesverfassungsgerichts werden weiterhin jeweils von Bundesrat und Bundestag ernannt, also von Parteipolitikern, die sich zu geheimen parteipolitischen Besprechungen im Richterwahlausschuss treffen. Was Polen und Ungarn vorgeworfen wird, ist in Deutschland gängige Praxis.

Diese Vergleiche könnten weitergeführt werden. Man könnte beispielsweise daran erinnern, dass eine ganze Reihe von kleinen und großen Mitgliedstaaten die Maastricht-Kriterien einfach ignorieren. Man könnte auch daran erinnern, dass in der Slowakei und in Malta, jeweils von den Sozialdemokraten und von den Christdemokraten regiert, Journalisten in den Tod gebombt werden, und jede Aufklärung der politischen Zusammenhänge durch die Parteifreunde in Brüssel nach den üblichen Beileidsbekundungen und Sitzungssaalumbenennungen verzögert werden. Allen ist klar: wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Aber das ist auch eine Frage der medialen und politischen Netzwerke und da sind die Ungarn und Polen in Brüssel relativ schwach. Dass sie nun den EU-Haushalt blockieren, ist das sichtbare Ergebnis des Konflikts über die Frage, wie weit die EU in die Mitgliedstaaten hineinregieren darf. Dass das EU-Parlament, derzeit wegen Corona geschlossen, diesen Mechanismus lautstark fordert, sollte nicht dazu führen, dass Wahrheit von Dezibel oder den nicht immer schlüssigen Entschließungen der Vielvölkerversammlung abhängt.

Stattdessen könnte man als allgemeines Kriterium für die Empfangswürdigkeit der Brüsseler EU-Gelder die Anzahl der derzeit anhängigen Vertragsverletzungsverfahren pro Mitgliedsstaat anwenden: je höher die Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren, umso weniger Geld gibt es aus Brüssel. Schließlich sind Vertragsverletzungsverfahren ein Indiz für die Missachtung des geltenden Unionsrechts. Bei diesem Ansatz würde sich aber herausstellen, dass ausgerechnet diejenigen Mitgliedsstaaten am stärksten betroffen wären, die lautstark gegen Polen und Ungarn wettern und am meisten Geld aus dem EU-Haushalt abziehen: Italien, Griechenland und Spanien. Deutschland übrigens, dessen unglückliche Ratspräsidentschaft bald endet, steht auf Platz vier der Mitgliedsstaaten mit den meisten Vertragsverletzungsverfahren.

Eine Randbemerkung am Schluss: Streitfragen entstehen in Brüssel immer wieder auch deshalb, weil sich etliche Gutmenschen in ihren Weltrettungsvorschlägen für das dritte Geschlecht überbieten. Diese Vorschläge basieren auf der alten Grundlage der liberalen Demokratie in einer post-westlichen Welt. Ob diese libertäre Grundlage angesichts der ethischen Beliebigkeit, die ihr innewohnt, noch aktuell ist, interessiert die Entscheider in Brüssel schon deswegen nicht, weil ja gerade diese Beliebigkeit das Fundament für so manche zweifelhafte Entwicklung der EU legt. Bislang gelang es dem Staatenverbund immer noch, offene Konflikte zu vermeiden und Einigung auch in grundsätzlichen Streitfragen zu erzielen. Das geschah oft erst in der 25. Stunde des Verhandlungstags. Dabei halfen wortreiche Kompromissformeln und vor allem der fiktive Reichtum des Staatenverbunds, welcher aus den nationalen Steuergeldern besteht, die von den Mitgliedstaaten nach Brüssel überwiesenen und von dort aus umverteilt werden. Zustimmungen und Zugeständnisse konnten bislang erkauft werden, und das angestrebte Prinzip der Schuldenunion soll das zukünftig noch vereinfachen. Die Zeche zahlt ja die nächste Generation. Aber, und das ist das Unerhörte für den libertären Mainstream in Brüssel, es gibt Grenzen für die Beliebigkeit: Leere Kassen. Und auch andere Wertvorstellungen. Beides will man nicht akzeptieren. Das ist schon eine merkwürdige Toleranz der Jünger der Beliebigkeit….

Wir wünschen eine erwartungsvolle Adventszeit,

Ihr

Junius

Zur Erinnerung: Mehrfach wurden wir gebeten, die Identität des Briefeschreibers aus Brüssel preiszugeben. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit von Informanten und Redaktion. Sie erinnert an die sogenannten Junius letters, in denen ein Pseudonym namens Junius in der Zeitschrift Public Advertiser in London vom 21. Januar 1769 bis zum 12. Mai 1772 Briefe über die Geschehnisse am Hofe und im Parlament veröffentlichte. Darin wurden die Machenschaften in der Königsfamilie, von Ministern, Richtern und Abgeordneten satirisch und mit Sachkenntnis der internen Vorgänge und Intrigen aufgespießt. Die Junius letters gelten als erster Beleg des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts.