Brief aus Brüssel, 2019 / Februar, 28.02.2019
In knapp 100 Tagen wird das neue EU-Parlament gewählt. Die Vielvölkerversammlung mit Parlamentscharakter am elsässischen Rheinufer in Straßburg wird den Umfragen zufolge bunter, heterogener, volksnäher. Das ist grundsätzlich keine schlechte Nachricht. Der in Deutschland auch in diesem Jahr wieder zu verzeichnende Mitgliederverlust der politischen Parteien spiegelt sich in den umfrage-projizierten Wahlergebnissen wieder. Zurzeit verfügen die beiden großen Parteienblöcke von Christdemokraten und Sozialdemokraten im EU-Parlament noch über eine Mehrheit von 55,4 Prozent und können vieles alleine bestimmen. So wird jedoch die Vielfalt der politischen Ideen und Gesellschaftsentwürfe in den Mitgliedsstaaten nicht widergegeben. „In Vielfalt geeint“ ist das Motto der EU. Doch wenn die symbolisch geforderte Vielfalt die Hegemonie der Christdemokraten und der Sozialdemokraten praktisch einzuschränken droht, dann scheint man vorbeugen zu wollen, um die Macht zu zementieren. Das Gelingen einer parlamentarischen Demokratie wird wesentlich durch zwei technische Details gesteuert: das Wahlrecht und die Geschäftsordnung. Beide sind manipulationsanfällig. Das erleben wir derzeit in Brüssel im Vorfeld der EU-Wahlen.
Frankreich liefert bei diesen EU-Wahlen das aktuelle Beispiel für die politische Manipulationsanfälligkeit des Wahlrechts. In Frankreich fehlt der Bewegung „En Marche“, die erst für die Wahl des Staatspräsidenten Emmanuel Macron gegründet wurde, die für die Wählermobilisierung unverzichtbare lokale und regionale Verwurzelung. Also änderte Staatspräsident Macron (mit seiner parlamentarischen Mehrheit in der Nationalversammlung) die Modalitäten für die Wahl zum EU-Parlament dergestalt zu seinem Vorteil, dass die regionalen Listen abgeschafft und stattdessen nationale Listen eingeführt wurden. So gleicht die relativ junge und unprofessionelle Partei von „Sonnenkönig Macron“ den Mangel der Verwurzelung ihrer (mehr oder weniger politikerfahrenen) Kandidaten wieder aus. Natürlich gilt diese neue Situation für alle Parteien, aber nur „En Marche“ von Macron profitiert wirklich von der kurzfristigen Wahlrechtsänderung. Kaum einem Beobachter in Brüssel entging diese freche Manipulierung. Doch Brüssel schweigt, weil es der Franzose Macron ist. Was wäre passiert, wenn Viktor Orban oder Jaroslaw Kaczynski die Modalitäten der EU-Wahl zu ihren Gunsten verändert hätten?
Mit Geschäftsordnungsänderungen wird Politik gemacht. Das gilt auch im Deutschen Bundestag. Im September 2005 wollte die SPD-Fraktion im Bundestag die Möglichkeit des Fraktionsverbunds mittels einer GO-Änderung abschaffen. Das zielte auf die CDU-CSU-Fraktion. Wenn sich die beiden C-Parteien nicht mehr zusammenschließen könnten, so die Rechnung, würde die SPD stärkste Fraktion im Bundestag und mithin den Bundeskanzler stellen können. Die SPD argumentierte, dass Wahlen von Parteien gewonnen werden, und dass Fraktionsgemeinschaften aus mehreren Parteien das Wahlergebnis verfälschten. Doch die Rechnung ging nicht auf.
Eine ähnliche Verkomplizierung der Fraktionsgründung sollte jetzt im EU-Parlament eingeführt werden, initiiert von der SPD mit Unterstützung von CDU und CSU. Weil den beiden Parteienblöcken der Verlust zahlreicher Mandate droht, wollen sie wenigstens die parlamentarische Arbeit der politischen Konkurrenten erschweren. Dafür sollte die Fraktionsgründung nach der EU-Wahl so erschwert werden, dass die politischen Mitbewerber mehr oder weniger arbeitsunfähig sind. Damit zielten sie für Deutschland besonders auf die AfD und diejenigen Kleinparteien, die aufgrund der fehlenden Sperrklausel noch einmal ein paar Sitze gewinnen können.
Die Überarbeitung der Geschäftsordnung im EU-Parlament wird einem Ständigen Berichterstatter anvertraut. Ironischerweise ist das immer noch ein Brite, Sozialdemokrat, lange im Geschäft, und er weiß, wie Stellschrauben der Geschäftsordnung wirken. Natürlich handelt er nicht allein, denn der für GO-Fragen zuständige Fachausschuss des EU-Parlaments hat eine eigene Arbeitsgruppe, in der jede Fraktion mit einem Mitglied vertreten ist, um konsensfähige Anpassungen der GO herbeizuführen, die einvernehmlich im Plenum verabschiedet werden.
Bei der jüngsten Änderung der Geschäftsordnung in dieser Wahlperiode wurde diese Konsensfähigkeit jedoch arg strapaziert. Der SPD-Politiker Jo Leinen provozierte mit mehreren Änderungen hinsichtlich der Anerkennung von Fraktionen. Das war nicht abgesprochen und traf den Nerv der parlamentarischen Arbeit. Die Christdemokraten von Manfred Weber (CSU) ließen sich nicht lumpen und zogen nach. Derzeit gilt als Mindestanforderung für die Fraktionsbildung sieben Nationalitäten und 25 Abgeordnete. Das schließt keineswegs aus, dass beispielsweise 19 Fraktionsmitglieder aus einem Mitgliedsstaat kommen und sechs weitere „Eine-Person-Landesgruppen“ aus je sechs verschiedenen Mitgliedsstaaten hinzukommen. Jo Leinen nennt das abfällig „Fake-Fraktionen“, was man ihm am Place de Luxembourg jedoch nachsah, weil er als deutscher SPD-Politiker selbst einer Partei angehört, welcher ein zweistelliger Mandatsverlust bei der EU-Wahl vorhergesagt wird.
Dreimal musste die Abstimmung im Plenum vertagt werden. Immer wieder wurden Änderungsanträge von den Sozialdemokraten und den Christdemokraten eingereicht und unter dem Druck der anderen Fraktionen wieder zurückgezogen. Nichts blieb unversucht, die Fraktionsbildung zukünftig zu erschweren und, wenn sie dann trotz der erschwerten Bedingungen gelingen sollte, zusätzlich einer politischen Bewertung zu unterziehen mit der Möglichkeit, beispielsweise die politische Kohärenz unter den Fraktionsmitgliedern infrage zu stellen und dadurch den Fraktionsstatus nicht anzuerkennen. Das hätte sich auch gegen die Christdemokraten drehen können, die bei den Abstimmungen zu Grundrechtefragen kontinuierlich gegen alle in ihrem Parteiprogramm vorgesehenen Punkte zu Lebensrechtsschutz und Ehe und Familie gestimmt haben. Die Mehrheitsfraktionen sollten über die Satisfaktionsfähigkeit der Oppositionsfraktionen entscheiden dürfen. Nun ging das alles gründlich schief, weil eine unerwartete Koalition der kleinen und mittelgroßen Fraktionen die notwendige Mehrheit zur Geschäftsordnungsänderung verhinderte.
Diese Episode am Ende der Wahlperiode des EU-Parlaments zeigt: man muss nicht Putin, Trump oder Facebook der Wahlmanipulierung beschuldigen. Das versuchen die Europäer schon ganz alleine.
Eigentlich wäre es die Aufgabe der Medien, solche Versuche nicht nur bei Trump, Putin oder den Social Media bloßzustellen.
Es grüßt Sie herzlich aus Brüssel,
Ihr
Junius
Zur Erinnerung: Mehrfach wurden wir gebeten, die Identität des Briefeschreibers aus Brüssel preiszugeben. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit von Informanten und Redaktion. Sie erinnert an die sogenannten Junius letters, in denen ein Pseudonym namens Junius in der Zeitschrift Public Advertiser in London vom 21. Januar 1769 bis zum 12. Mai 1772 Briefe über die Geschehnisse am Hofe und im Parlament veröffentlichte. Darin wurden die Machenschaften in der Königsfamilie, von Ministern, Richtern und Abgeordneten satirisch und mit Sachkenntnis der internen Vorgänge und Intrigen aufgespießt. Die Junius-letters gelten als erster Beleg des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts.