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Aufsatz des Monats

Wie Politik und Rechtsprechung den besonderen Schutz von Ehe und Familie aufgekündigt haben

By 17. August 2015März 3rd, 2022No Comments
Von Professor Werner Münch

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ So steht es seit Mai 1949 unverändert in Art. 6 (1) unseres Grundgesetzes. Vor 66 Jahren war es rechtlich, politisch und gesellschaftlich völlig zweifelsfrei, dass unter Ehe ein verheiratetes Paar von einem Mann und einer Frau und unter Familie ein solches Paar mit Kind bzw. Kindern verstanden wurde. Aber dieses Verständnis hat sich geändert. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben sich immer häufiger und eindeutiger den politischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und sie sogar gefördert, indem sie Art. 6 durch Art. 3 (1) unseres Grundgesetzes ausgehebelt haben, der lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Obwohl sich diese Regelung nicht auf verschiedene Formen von Ehe ähnlichen Partnerschaften bezieht, sondern hiermit natürlich etwas ganz anderes gemeint war, haben die Richter alle neuen Formen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die in ihren Beziehungen wie Mann und Frau in einer Ehe zusammenleben, der herkömmlichen Ehe und Familie gleichgestellt bzw. sind dabei, es uneingeschränkt zu vollziehen.

Die Politik liegt seit Jahren mit ihren Gesetzen auf dieser Linie. Das zeigen z. B.:

–        das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001,

–        zahlreiche weitere Gesetze in den Folgejahren, die verschiedene Lebenspartnerschaften im Güter – und Unterhaltsrecht ,im Ehegattensplitting, Familienzuschlag, Versorgungsausgleich u. in der Hinterbliebenenversorgung der Ehe gleichgestellt haben,

–        das Elterngeldgesetz von 2006 und das Kinderförderungsgesetz von 2008 sowie

–        schließlich der Paradigmenwechsel in der Familienpolitik durch die  Reformen des Scheidungs – und Unterhaltsrechts sowie des Kindschafts – und Sorgerechts.

 

Den letzten Vorstoß zur rechtlichen Gleichstellung hat der Bundesminister der Justiz im Mai d. J. unternommen, indem er in 23 bestehenden Gesetzen und Verordnungen die Vorschriften für die Ehe auf die Lebenspartnerschaften ausdehnen will. Eine gesetzliche Änderung von Artikel 6  des Grundgesetzes erfolgt nur deshalb nicht, weil die Politik zu feige ist und die politisch notwendige  Mehrheit weder im Bundestag  noch im Bundesrat hat ( noch! ).

Die Bilanz ist eindeutig:

Erstens: Politik und Rechtsprechung spielen zusammen. Das Verfassungsgericht hat sich sogar als Motor hervorgetan. Den letzten Beweis hat es durch sein Urteil vom 21. Juli d. J. gegen das Betreuungsgeld mit einer ausschließlich formalen Begründung erbracht.

Zweitens: Frauen gelten nur als vollwertig, wenn sie außerhalb der Familie berufstätig sind. Tätigkeiten zu Hause in der Erziehung der Kinder werden gering geschätzt.

Drittens: Ehe und Familie sind in ihrer Existenz und ihrem besonderen Wert durch die Politik und Gesetzgebung auf eine „Verantwortungsgemeinschaft“ reduziert worden, die jetzt alle Formen des Zusammenlebens umfasst. „Einen besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ für Ehe und Familie gibt es nicht mehr. Die Ehe von Mann und Frau ist nur noch eine Lebensweise unter vielen.

Diese veränderte politische und rechtliche Situation der Gegenwart zeigt sich auch in der Gender – Ideologie, die seit einigen Jahren mit breiter Förderung deutlich auf dem Vormarsch ist und aggressiv betrieben wird. Die rot – grüne Bundesregierung hat diese Ideologie 1999 „zum Leitprinzip und zur Querschnittsaufgabe der Politik“ erklärt. Erfolgt ist dies durch Entscheidung des Kabinetts, – ohne Debatte und Beschluss des Parlaments. Das Volk ist als Souverän nie gefragt worden. Die Gegner, die bei diesem Unsinn nicht mitmachen, werden als Fundamentalisten, ewig Gestrige, Homophobe und Rechtsradikale beschimpft.

Was will diese Ideologie? Sie erklärt ohne einen einzigen wissenschaftlichen Beweis, dass das Geschlecht nicht biologisch definiert, sondern individuell und damit sozial zu bestimmen ist. Die Zeugung als natürliche Weitergabe des Lebens wird radikal in Frage gestellt, und gleichzeitig wird der Ruf nach Öffnung der künstlichen Fortpflanzung für alle LSBTTI – Paare ( Lesbisch – Schwul – Bisexuell – Transsexuell – Transgender – Intersexuell ) immer lauter. Facebook z. B. spricht von 60 unterschiedlichen Geschlechteridentitäten, und die Vorsitzende des Bundesverbandes Intersexueller Menschen belehrte uns bei der Eröffnungsfeier des EKD – „Studienzentrums für Genderfragen“, dass es nachweisbar „mindestens 4000 Varianten der geschlechtlichen Differenzierung“ gibt ( Birgit Kelle, Gender Gaga, S. 42 ). Wenn die Unterschiede zwischen Männern und Frauen abgeschafft werden sollen – weshalb dann noch staatliche Programme zur Frauenförderung?

In Deutschland werden z. Z. jährlich über 12.000 künstlich gezeugte Kinder geboren. Homosexuelle Paare, die ein „Recht auf ein Kind“ für sich reklamieren, nutzen zahlreiche Samenbanken im Inland und die Möglichkeit der Besorgung von Eizellen im benachbarten Ausland. Dass auf das Einpflanzen einer fremden Eizelle hierzulande bis zu drei Jahre Haft stehen, kümmert niemanden mehr. Der Staat schaut einfach weg. Ich bin mir ziemlich sicher: Nach der Gleichstellung aller gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der heterosexuellen Ehe werden bald die Aufhebung des Verbotes der Leihmutterschaft und die Polygamie gefordert werden.

Was treibt den Staat eigentlich überhaupt dazu, unsere Kinder zu erziehen und sich dabei noch einzubilden, er könne das besser als die Eltern? Natürlich gibt es unterschiedliche Notwendigkeiten für die Betreuung von Kindern durch Dritte. Aber diese Entscheidung liegt bei den Eltern und nicht beim Staat. Ist heute eigentlich familienfreundlich nur das, was die Familie ersetzt? Wir brauchen keine flächendeckenden 24 – Stunden Kitas in Deutschland, und sollen wir eine Entwicklung akzeptieren, an deren Ende uns vielleicht eines Tages der Zwang auferlegt wird, dass wir einen Antrag beim Staat stellen müssen, wenn wir unsere Kinder wenigstens noch zeitweise selbst betreuen wollen. Was ist an dieser Familienpolitik eigentlich modern?

Unter dem Verkaufsschlager „sexuelle Vielfalt“ haben sich seít langem sog. schulfremde „Experten“ an die Arbeit gemacht, um der sexuellen Anleitung, nicht Aufklärung!, in den Schulen ihren Stempel aufzudrücken. Eine solche Diktatur der Sexualpädagogik erleben wir seit einiger Zeit in zahlreichen Bundesländern. In schamzerstörenden Übungen sollen z. B. 10 – 15 – jährige Schüler über ihre Lieblings – Sexualpraktiken und – erfahrungen berichten, „dirty talks“ und Stöhnen üben, Analsex in einem Theaterstück darstellen, über das Thema „ein neuer Puff“ diskutieren sowie „galaktische Sexualpraktiken“ erfinden, die auf der Erde verboten sind. In einem Projekt „Gänsehaut“ werden mit 10 – Jährigen Massagen geübt. In der Anweisung dazu steht, dass „dünne Kleidung genügt, damit der unterschiedliche Druck und die verschiedenen Streichrichtungen auch erspürt werden können. Und wer dann noch nach all dem Schund die theoretische und praktische Sex – Prüfung besteht, erhält am „Tag des Kondoms“ in der Schule einen „Kondomführerschein“. Unabhängig von Alter und Entwicklungsstufe wird die Würde und das Schamgefühl des Kindes grob missachtet. Statt eine Erziehung zur Verantwortung im Umgang mit der Sexualität zu leisten, wird diese primitiv banalisiert.

Was ist eigentlich los in unserer Gesellschaft? Sind wir inzwischen von einer perversen Lust an unserer Selbstzerstörung befallen?


Prof. Dr. Werner Münch war Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Abgeordneter im Europa-Parlament und ist heute Personal-und Unternehmensberater. Der Aufsatz ist eine  gekürzte Fassung des Vortrags, den er Anfang August auf dem 15. Kongress Freude am Glauben in Fulda gehalten hat.