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Aufsatz des Monats

Gender-Mainstream und Pädagogik – Wie passt das zusammen?

By 24. Januar 2017März 3rd, 2022No Comments

Was ist „gender“?

Von Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes

Gender ist das soziale Geschlecht im Gegensatz zum biologischen Geschlecht („Sex“). Während letzteres genetisch angelegt bzw. allenfalls chirurgisch bzw. künstlich-hormonell veränderbar sei, müsse man/frau sich Gender als soziales Produkt vorstellen.

In der Sprache des Konstruktivismus bzw. des Dekonstruktivismus ist Gender eine soziale Konvention, ein soziales Konstrukt, das aufgebaut oder eben gesprengt werden kann. Ja, mehr noch: Nach der GM-Theorie gibt es keinen kausalen Zusammenhang von biologischem und sozialem Geschlecht. Die Heterosexualität, so die Genderisten, sei ohnehin ein Repressionssystem. Insofern sprechen die Gender-Theoretiker auch von Zwangsheterosexualität.

Das Frauenbild des GM ist dabei geprägt von Simone de Beauvoir und ihrem feministischen Klassiker „Das andere Geschlecht“ (1949, deutsch 1951). Dort beklagt sich de Beauvoir einerseits darüber, dass die Frau Opfer ihrer biologischen Funktion sei. Andererseits erklärt sie: „Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es“.

Das Männerbild des GM scheint demgegenüber von einer höchst biologistischen Betrachtungsweise beeinflusst: Männer hätten einfach ein falsches Chromosom, das für die Produktion von Testosteron verantwortlich sei. Testosteron aber bedeute Terror, Tyrannei, Tod und Teufel; Östrogen dagegen bedeute Friedlichkeit, Fruchtbarkeit, Frohsinn.

Seit der Weltfrauenkonferenz von 1995 in Peking ist GM-Arbeit jedenfalls Teil der Arbeit der UNO und seit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 Teil der Arbeit der EU und damit verpflichtende Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten. Zum Beispiel dürfen zukünftig laut EU-Parlament kochende und waschende Mütter nicht mehr zu Werbezwecken gezeigt werden.

Die Schaffung eines neuen GM-Menschen ist jetzt regierungsamtliche Politik. Manche nennen das einen „rosa Sozialismus“.

Die Bundesregierung kann da nicht zurückstehen. Einen zweistelligen Millionen-Betrag hat sie bereits „vergendert“. Zum Beispiel fördert das Ressort für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2003 ein „GenderKompetenzZentrum“, das ist ein „anwendungsorientiertes Forschungsinstitut“ an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Übrigens gibt es derzeit in Deutschland etwa 120 Professuren für alte Sprachen (unsere sprachlichen und kulturellen Wurzeln), aber 212 Professuren für Genderforschung!

Hier ein fast schon kabarettistisches Beispiel, wie sich GM in der Politik umsetzt: namentlich im Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) – Entwurf vom 28.6.2016; federführend: Manuela Schwesig (SPD). Die Definition von „Frau“ lautet dort in Paragraph 2, Absatz 1, wie folgt: „Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.“ In den Erläuterungen zu diesem Entwurf heißt es: „Damit gelten auch für Personen ohne Geschlechtseintrag und männliche Personen die Vorschriften des MuSchG, sofern sie schwanger sind, ein Kind gebären oder stillen. Die Formulierung stellt sicher, dass auch zukünftige Änderungen im Personenstand erfasst werden.“

Facebook ist da weiter: Wer sich dort einen Account anlegen will, hat für die eigene Charakterisierung die Wahl zwischen 60 Geschlechtern!

Sodann macht GM vor allem nicht Halt vor der Sprache! Die De-Konstruktion klassischer Geschlechterbilder findet nämlich längst sprachlich statt. Ja, immer schon haben Mächtige und Ideologen versucht, mit Sprachdiktaten die Gehirne zu besetzen.

George Orwell lässt grüßen. In seinem Roman „1984“ sagt der an einem Wörterbuch der „Neusprache“ bastelnde Sprachwissenschaftler Syme zu Winston Smith, der Hauptfigur des Romans: „Siehst du denn nicht, dass die Neusprache kein anderes Ziel hat, als die Reichweite der Gedanken zu verkürzen? … Es ist lediglich eine Frage … der Wirklichkeitskontrolle. …. Die Revolution ist vollzogen, wenn die Sprache geschaffen ist.“

Nun also geht ein neues Sprachgespenst um. Es heißt Gender-Linguistik. In der Folge werden Maskulina – ob es semantisch und grammatisch korrekt ist oder nicht – durch Feminina ersetzt: BürgerInnen, FußgängerInnen … Und zwar ohne Rücksicht darauf, dass mit dem generischen (männlichen) Plural als „genus collectivum“ in allen indogermanischen Sprachen alle Menschen – ob Männlein oder Weiblein – mitgemeint sind.

An der Humboldt-Universität Berlin (HUB) hat die Arbeitsgruppe für „Feministisch Sprachhandeln“ eine Broschüre mit „antidiskriminierenden“ Sprachempfehlungen herausgegeben. Darin werden etwa Sätze wie der folgende empfohlen: „Unsa Lautsprecha ist permanent auf Demos unterwegs. Ea erfreut sich hoher Beliebtheit.“

Eine kleine Auswahl an weiteren Geniestreichen: „Der“ Mensch darf auch nicht mehr sein, selbst wenn es „die“ Menschheit gibt. „man“, „jemand“, „niemand“ dürfen ebenfalls nicht mehr sein, weil all diese Wörter männlichen Ursprungs und Ausdruck eines patriarchalischen Androzentrismus seien, den es zu „entpatrifizieren“ gelte. Das Frage- bzw. Relativpronomen „wer“ beispielsweise soll in „wex“ umgewandelt werden. Ganz vorne dran ist der/die/das Professx (sic!) Lann Hornscheidt – eine reale Person, aber ein Künstlername, der das Geschlecht (real: Antje) der Person nicht verraten soll. Hornscheidt ist Professx für Gender Studies und Sprachanalyse am Zentrum für Transdisziplinäre Geschlechterstudien. Sie wünscht als Anrede: „Sehr geehrtx Profx Lann Hornscheidt“. Um wie viel witziger und kreativer sind da doch die Namen Asterix, Obelix, Idefix, Miraculix, Majestix und Troubadix!

An der Universität Leipzig gibt es seit 2013 nur noch das generische Femininum: Professorinnen, Dozentinnen, dementsprechend die Anrede „Herr Professorin“. Die Uni Leipzig hat damit mit einem Federstrich eine hundertprozentige Frauenquote installiert. Wieder woanders werden – auch aus Ministermunde – Zuhörer einer Versammlung „Mitglieder und Mitgliederinnen“ angeredet.

Wo führt dieser „nicht-sexistische Sprachwahn sonst noch hin? Es kommt zu seltsamen Partizipialkonstruktionen: das Bäckerhandwerk wird zum Backenden-Handwerk, die Fußgängerbrücke wird zur Fußgehenden-Brücke, der Reitersitz wird zum Reitenden-Sitz …

So richtig international wird die Sache mit der  E U . Die  E U  möchte gerne die Bezeichnungen haben „Elter 1“ und „Elter 2“. In manchen Kommunen Englands gibt es einen Leitfaden für Lehrer: Man darf nicht mehr von „Mum and Dad“ sprechen. Es könnte ja schließlich Kinder geben, die statt „Mum and Dad“ eben „Dad and Dad“ oder „Mum and Mum“ haben. In Spanien soll es laut einem Gesetz der sozialistischen Regierung nicht mehr Vater und Mutter heißen, sondern progenitor A und progenitor B. Da fehlt nur noch – auch das bereits ein Vorschlag – dass Neugeborene geschlechtsneutrale Namen bekommen, damit sie später ihr Geschlecht selbst auswählen können

Hier wird zudem ordentlich Zwang ausgeübt. An manchen Universitäten bekommt man Punktabzüge in Examensarbeiten, wenn man keine gendergerechte Sprache verwendet.

 

GM-Pädagogik – oder: Gender macht Schule

Bei so viel Sprachregelung kann die Pädagogik nicht abseitsstehen. Gender-sensible Bildung sowie Gendertraining sind jetzt angesagt.

An der TU Berlin ist man längst so weit. Dort schlossen sich 1989 Pädagogen aus einer Männergruppe zusammen und gründeten „Dissens“, einen Verein für eine „aktive Patriarchatskritik“. Hauptanliegen war es, Jungs früh zu Kritikern des eigenen Geschlechts zu erziehen. Rollenspiele für Jungen wie „Ich habe eine Scheide und tue nur so, als sei ich ein Junge“ gehören dazu. Das heißt dann „nicht-identitäre Jungenarbeit“, in Österreich „nicht-identitäre Burschenarbeit“. Gerne bietet man Jungen Nagellack und Prinzessinnenkleider an.

„man“/„frau“ wird nicht müde, das Ende der „Zwangsheterosexualität“ anzusagen. Auch „wissenschaftlich“! So gibt es mittlerweile Dissertationen mit dem Titel „Doing Gender im Chemieunterricht“.

 

Und was tut sich regierungsamtlich? 

Beispiel Baden-Württemberg

Im Südwesten der Republik sorgte Ende 2013 ein kultusministerielles „Arbeitspapier“ für Furore. Baden-Württembergs damalige grün-rote Landesregierung wollte damit die Bildungsplanreform 2015/16 einleiten.

Stein des Anstoßes war ein das gesamte Arbeitspapier prägende durchgängige Ziel, nämlich dass stets der „Gesichtspunkt der Akzeptanz sexueller Vielfalt“ zu berücksichtigen sei. Gemeint waren mit Vielfalt „LSBTTI-Menschen“ – also „die Gruppe von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender und intersexuellen Menschen“. Bei „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ lauteten die Ziele etwa wie folgt: „Schülerinnen und Schüler kennen die verschiedenen Formen des   Zusammenlebens von/mit LSBTTI-Menschen …“ Im Rahmen der „Medienbildung“ sollten sich Schüler „in digitalen Medien über Lebenssituationen von LSBTTI-Menschen“ informieren. So ging es dahin – quer durch alle (!) Schulstufen inkl. Grundschule und „spiralcurricular“ durch alle (!) Unterrichtsfächer. Aussagen zu Ehe und Familie suchte man in dem Papier vergebens.

Gegen all das regte sich massiver Widerstand. Der Realschullehrer Gabriel Stängle hatte via Internet-Petition über 190.000 Unterschriften sammeln können. In seinem Petitionspapier hieß es explizit: „Wir unterstützen das Anliegen, Homosexuelle, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle nicht zu diskriminieren.“ Das vorliegende ministerielle Papier, so Stängle, ziele aber auf eine Umerziehung.

Direkte oder indirekte Unterstützung erfuhren die Petenten seitens der CDU und der Kirchen. Vor allem wandten sich die Kirchen gegen jede Form der „Funktionalisierung, Instrumentalisierung, Ideologisierung und Indoktrination“ zumal im „sensiblen Bereich der sexuellen Identität“. Die Petition gegen die „Ideologie des Regenbogens“ war aber kaum öffentlich geworden, da brach eine medial eifrig begleitete Entrüstung aus. Gegen Lehrer Stängle gibt es beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil er gegen das Mäßigungsgebot des Beamtenrechts verstoßen habe. Große Teile der Presse schreiben davon, dass die Petenten mit ihrer „Homo- und Transphobie“ eine „Hetze“ gegen Homosexuelle inszeniert hätten. Von „rechtsextremen, fundamentalistischen Strömungen“ war gar die Rede.

Nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg vom 13. März 2016 und der grün-schwarzen Regierungsbildung Mitte Mai 2016 gibt es das Leitprinzip „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ nicht mehr. Die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ geht jetzt in einer allgemeinen Leitperspektive „Akzeptanz und Toleranz von Vielfalt“ auf. Dort heißt es nun, dass „der konstruktive Umgang mit Vielfalt eine wichtige Kompetenz für die Menschen in einer zunehmend von Komplexität und Vielfalt geprägten modernen Gesellschaft darstellt“. Strobl (CDU) reklamierte für sich und seine Partei: Es komme kein einziges Mal das Wort „Gender“ im Koalitionsvertrag vor. „Dabei wollten die Grünen es am liebsten drei Mal auf jede Seite schreiben.“

Beispiel Berlin

Dort präsentierte der Schulsenat 2011 einen „Medienkoffer“. Der Koffer ist Teil der Initiative „Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“. Diese war 2009 einstimmig von allen Fraktionen des Abgeordnetenhauses beschlossen worden. Zusammengestellt wurde der Koffer von „Queerformat“, einem Verbund von Vereinen, die über „lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Lebensweisen“ aufklären wollen. In einer Handreichung für Lehrer finden sich Unterrichtsbeispiele, in denen Heranwachsende pantomimisch „Orgasmus“, „Porno“ oder „Sado-Maso“ darstellen sollen. Und in Rollenspielen sollen sie ein Coming-out üben, zum Beispiel um der Familie ihre Homosexualität zu beichten.

Beispiel Hessen

Im Koalitionsvertrag CDU/GRÜNE vom Dezember 2013 (Wahlen vom 22. September 2013) steht: „Auf der Grundlage des bisher eingeschlagenen Weges und des 2014 erfolgenden Beitritts zur ‚Koalition gegen Diskriminierung’ werden wir zusammen mit den Selbstvertretungsorganisationen der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen einen ‚Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt’ erarbeiten. Dazu gehört insbesondere eine bessere Begleitung von jungen Menschen in der immer noch oftmals schwierigen Phase des ‚Coming Out’ und die stärkere Sensibilisierung für das Thema in Schulen auf Basis der bereits vorhandenen SchLAu-Projekte…“ SchLAU – Was ist das? SchLAU heißt „SchwulLesbische Aufklärung“.

Nun gibt es in Hessen seit 19. August 2016 den „Lehrplan Sexualerziehung für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Hessen“. Lt. Kultusministerium sei die Version von 2007 überholt gewesen. Die Überarbeitung trage den gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen Rechnung, nehme aber auch Rücksicht auf das Erziehungsrecht der Eltern. Die Schulen seien nun angehalten, auf dieser Basis Unterrichtskonzepte zu entwickeln – für Biologie, aber auch für Deutsch, Ethik, Fremdsprachen, Geschichte, Politik und Wirtschaft.

Massive Kritik kam vor allem vonseiten der Katholischen Kirche und des Landeselternbeirates; Zustimmung allerdings vonseiten der Ev. Kirche. Die Kritik richtet sich dagegen, dass Toleranz durch Akzeptanz sexueller Vielfalt ersetzt wurde und dass eine „Frühsexualisierung“ stattfinde.

Beispiele:

–        6- bis 10-Jährige werden befasst mit folgenden Themen: „unterschiedliche Familiensituationen (z.B. Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften)

–        10- bis 12-Jährige mit: „unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten (Hetereo-, Bi,- Homo- und Transsexualität)

Übrigens heißt es amtlich: Die Teilnahme daran sei „verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden“

Am Sonntag, 30. Oktober 2016, gibt es dagegen „Demo für Alle“ am Luisenplatz vor dem Kultusministerium

Beispiel Bayern

Ab 2015 wurde in Bayern eine Neufassung der entsprechenden Richtlinien von 2002 vorbereitet. Erste Entwürfe wurden – je nach Gruppierung – zum Teil heftig öffentlich diskutiert. Seit 15. Dezember 2016 sind nun die neuen „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ in Kraft. Das Prinzip „Akzeptanz“ nicht-heterosexueller Orientierungen kommt darin nicht explizit vor. Anders als in anderen deutschen Ländern und abweichend vom ursprünglichen Entwurf wird das Thema vorsichtiger angegangen, wie die nachfolgend wörtlich zitierten Ziele der Familien- und Sexualerziehung zeigen:

–        „In höheren Jahrgangsstufen werden vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Bedeutung von Ehe und Familie unterschiedliche Lebensformen und sexuelle Orientierungen (Hetero-, Homo-, Bisexualität) vorurteilsfrei von der Lehrkraft angesprochen.“

–        Als Ziel für die Jahrgangsstufen 7/8 wird formuliert: Schüler „…achten das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, akzeptieren unterschiedliche Empfindungen.“

–        Als Ziele für die Jahrgangsstufen 9/10 werden angegeben: Schüler „…. zeigen Toleranz und Respekt gegenüber Menschen, ungeachtet ihrer sexuellen Identität; … achten die eigene sexuelle Orientierung und die sexuelle Orientierung anderer (Hetero-, Homo-, Bisexualität); achten und wissen um Trans- und Intersexualität.“

Was den Teil Familienerziehung betrifft, so wird in den Richtlinien Bezug genommen auf die Vorgaben des Art. 48 des Bay. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG). Dort steht: Familien- und Sexualerziehung ist …. „Teil der Gesamterziehung mit dem vorrangigen Ziel der Förderung von Ehe und Familie.“

Interessant: Schleswig-Holstein

Eine erste Fassung mit dem Titel „EVA – Echte Vielfalt von Anfang an“ hatte die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) beim Lesben- und Schwulenverband, Landesverband Schleswig-Holstein (LSVD-SH), in Auftrag gegeben. Das Ganze wurde aber vom Bildungsministerium gestoppt.

Knackpunkt fast überall ist der Begriff Akzeptanz:

–         Akzeptanz wird gefordert von „unterschiedlichen Partnerschaftsformen und Verständnissen von Familie, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten“

–        Das geht weiter als Toleranz: Akzeptanz ist etwas Aktives, es heißt anerkennen, einverstanden sein.

–        Gewiss geht es um die Akzeptanz der Menschen, die Formen nicht-heterosexueller Vielfalt leben. Aber daraus lässt sich kein Anspruch ableiten, dass man auch deren Tun und Lassen zu akzeptieren hat.

–        Will sagen: Toleranz würde reichen: also dulden, gelten lassen.

Mein Fazit

Erstens kann ich mich voll anschließen an das Rechtsgutachten zur Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Erziehung von Schulkindern in Schleswig-Holstein zur Akzeptanz sexueller Vielfalt von Dr. Christian Winterhoff (RA, Verfassungsrechtler, apl. Professor an der Universität Göttingen) vom August 2016

Hier dessen wesentliche Ergebnisse:

1. Aus den Grundrechten der Schüler und ihrer Eltern folgt, dass der Staat in der Schule hinreichende Neutralität und Toleranz wahren und die erzieherischen Vorstellungen der Eltern achten muss.

2. Die Schule muss jeden Versuch einer Indoktrinierung mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten …

3. Vor diesem Hintergrund erweist sich Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, als verfassungswidrig.

4. Staatliche Vorgaben für die Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität als gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das Indoktrinationsverbot

5. Im Falle einer indoktrinierenden Sexualerziehung besteht ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern mit anderer Werteorientierung.

6. Schulische Veranstaltungen zum Thema „sexuelle Vielfalt“, wie sie durch schwul-lesbische Aufklärungsteams der Vereine „Haki e. V.“ und „lambda::nord e. V.“ an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, verstoßen gegen geltendes Verfassungs- und Gesetzesrecht (Schulgesetz), wenn damit das Ziel der Vermittlung von Akzeptanz nicht-heterosexueller Verhaltensweisen verfolgt wird…

Ähnlich argumentiert auch der EAK der CSU und die KED.

Mein zweites Fazit: Ich erinnere ich an Art. 126 der Bay. Verfassung, wo es heißt: „In persönlichen Erziehungsfragen gibt der Wille der Eltern den Ausschlag.“ Ich frage Sie: Gibt es etwas Persönlicheres, Intimeres als die Sexualität?

Drittens teile ich die Aussage von Papst Franziskus. Er hat jüngst die Gender-Theorie als „Feind der Ehe“ bezeichnet. „Es gibt heute einen Weltkrieg, um die Ehe zu zerstören“, sagte er. Die Ehe werde nicht „mit Waffen zerstört“, sondern „man zerstört sie mit Ideen.“ Der Papst sprach von einer „ideologischen Kolonisation“ durch die Gender-Theorie.

Es ist jedenfalls ein Kulturkampf, der sich hier abzeichnet. Dass das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates und Erziehung ausdrücklich als Recht der Eltern benennt, scheint nicht mehr überall zu gelten.

Nur mit Einschränkungen scheint leider auch zu gelten das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Jedenfalls kann derjenige nicht auf Toleranz rechnen, der sich gegen das repressive Toleranzverständnis und die Deutungshoheit der Protagonisten der Gender-Theorie stellt.