– Kinderarmut in Deutschland: Transferleistungen, Gerechtigkeit und Lebensverhältnisse in Familien / Entscheidend sind die Sozialabgaben
von Jürgen Liminski
Die Große Koalition hat die Kinderarmut entdeckt. Die Kandidatin für den Parteivorsitz in der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, bezeichnete die Kinderarmut als „Sprengsatz“. Ihr Parteifreund und Mitbewerber um den Vorsitz, Jens Spahn, will die Eltern bei den Sozialabgaben entlasten. Die SPD wiederum ist dagegen und fordert eher neue Sozialleistungen, um Familien aus Hartz IV zu holen, unter anderem mit einem vereinfachten Kinderzuschlag für Geringverdiener. Auch die Grünen lassen sich nicht lumpen und planen eine „Kindergrundsicherung“. Es ist paradox: Die Steuerquellen sprudeln, Vater Staat wird immer fetter und immer mehr Kinder leben in Armut.
Kinderarmut ist jetzt immerhin ein Thema. Aber das ist es schon seit Jahrzehnten, Tendenz steigend. Nach offiziellen Daten leben in Deutschland, einem der reichsten Staaten der Welt, zwei Millionen Kinder unter vierzehn Jahren in Hartz-4-Haushalten. Das sind 14,7 Prozent aller Kinder. Vor sieben Jahren waren es nur 14,3 Prozent. Bei den Kindern unter sieben Jahren ist es jedes vierte. Mitte der sechziger Jahre, als in Deutschland noch doppelt so viele Kinder geboren wurden wie heute, lebte nur jedes 75. Kind von Sozialhilfe. Aber Kinderarmut gibt es nicht nur in diesen Haushalten, Armut hat viele Gesichter, auch am Rand der Sozialhilfe. Nach Angaben des Kinderschutzbundes leben 4,1 Millionen Kinder in Armut, offiziell sind es 31,1 Prozent, also fast jedes dritte Kind. Die meisten der armen Kinder, etwa die Hälfte, lebt in Familien von Alleinerziehenden, 36 Prozent in Familien mit drei und mehr Kindern. Es sind diese beiden Gruppen, die Alleinerziehenden und die kinderreichen Familien, die am stärksten von Armut und prekären Verhältnissen betroffen sind. Früher hieß es immer, das läge an der Arbeitslosigkeit der Eltern. Aber die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren ständig gesunken, auch in diesen Gruppen, die Kinderarmut aber stieg. Und auch die Erwerbstätigkeit von Frauen, die man für eine Hauptursache der Kinderarmut hielt, ist gestiegen. Deutschland gehört bei der Frauenerwerbsquote heute zur Spitzengruppe in Europa. Die Ursachen der Verarmung von Kindern und Familien müssen woanders liegen.
Der Unterhalt von Kindern ist heute teurer als früher. Und zwar nicht nur wegen der Markenkleidung oder Handys, sondern weil auch das Leben selbst teurer geworden ist. Paul A. Samuelson hat diesen Trend vor Jahrzehnten gesehen und deshalb in seiner Theorie von der „Wohlstandsmöglichkeitskurve“ das Elternsein als Risiko betrachtet. Statt nun das Risiko zu minimieren und dadurch den immer noch vorhandenen Kinderwunsch (am liebsten zwei) näher an eine Realisierung zu rücken, lässt die Politik der Verarmung ihren Lauf. Es gibt den Familienlohn nicht mehr, von dem eine Familie ernährt werden konnte. Heute müssen beide Eltern arbeiten, das gängigste Modell ist: Er-Vollzeit, sie-Teilzeit und das in Funktion des Alters der Kinder. Vater Staat unterscheidet nur bei der Steuer zwischen Familie und Einzelperson. Die Unterscheidung war bei den Sozialsystemen früher unerheblich, weil die allermeisten Leute Kinder hatten. Die wachsende Kinderlosigkeit aber (Deutschland ist mit 24 Prozent lebenslang Kinderlosen Weltmeister) schafft ein Gerechtigkeitsproblem, weil die gesellschaftlich notwendige Leistung der Zeugung und Erziehung – das Bundesverfassungsgericht spricht vom „generativen Beitrag“ – von immer weniger Eltern erbracht wird, dieser Beitrag aber keinen Niederschlag findet in den Sozialsystemen. Mehrköpfige Familien zahlen – bei gleichem Einkommen – genau so viel an Sozialabgaben wie Singles. Es ist über die Jahrzehnte eine erstaunliche Parallelität zwischen dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge und dem Anstieg der Kinderarmut zu beobachten.
Über die Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder gibt es Erkenntnisse. Dass die Kosten für Einzelkinder höher sind als für zweite und weitere Kinder ist im Blick auf die Notwendigkeit von Erstanschaffungen an Babyausstattung, Spielzeug etc. leicht nachvollziehbar. An Kindergeld erhalten Eltern seit diesem Jahr für das erste und zweite Kind je 194 Euro, für das dritte 200 Euro monatlich und für das vierte und weitere 225 Euro. Das Kindergeld ist mit den Jahren immer wieder mal um ein paar Euro erhöht worden, aber das waren im Wesentlichen nur gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen an das steigende Existenzminimum, auch die zehn Euro für 2019 sind keine Wohltat sondern Anpassung. Und die Anpassungen hielten über die Jahre mit den Preisen nicht Schritt. So stiegen die Stromkosten um über 60 Prozent seit 1998, heute kostet eine kWh Strom 27,80 Cent, im Jahr 1998 waren es noch 17,11 Cent. Hauptgrund ist die Entwicklung von Steuern, Abgaben und Umlagen. Allein die Ökostromumlage und Netzentgelte machen über 50 Prozent des Strompreises aus. Auch Mieten und Krankenversicherung legten im selben Zeitraum um mehr als 60 Prozent zu. Die Gehälter aber stiegen langsamer, die Kaufkraft nahm ab. Generell lässt sich sagen: Das Kindergeld deckt bei Paaren mit einem Kind maximal ein Viertel und bei Paaren mit zwei Kindern nur knapp ein Drittel der Konsumausgaben für Kinder ab. Auch in Familien mit drei oder mehr Kindern kann das Kindergeld im Durchschnitt maximal 35-40 Prozent des Konsumbedarfs der Kinder abdecken. Zu behaupten, dass Kinder für (einkommensschwache) Eltern ein Geschäftsmodell seien, zeugt von einer gewissen Lebensfremdheit.
Für Familien ist vor allem eine Größe relevant: Die Kaufkraft. Die misst sich am Netto-Einkommen. Der Familienlastenausgleich machte in den sechziger Jahren rund 400 Arbeitsstunden pro Jahr aus, heute sind es weniger als 200. Damals waren nicht nur die Sozialabgaben geringer, es stiegen auch die Löhne, Gehälter, Renten und Preise, aber der Ausgleich für die Leistungen von Familien blieb zurück. Das System vollzog seine Logik. Der Sozialwissenschaftler Xaver Kaufmann sprach in diesem Zusammenhang schon vor Jahren von der „strukturellen Rücksichtslosigkeit“ gegenüber Familien. Dazu gehören auch die Sozialsysteme. Spätestens nach den ersten, eine Neugestaltung der Sozialsysteme eigentlich schon gebietenden Urteilen (29.5.1990, BVerfGE 82,60 sowie 12.6.1992, BVerfGE 82,198), hätte die damalige Regierung Kohl im Interesse der Zukunftsfähigkeit des Sozialstaats eine Umverteilung oder Neugewichtung der Beiträge vornehmen müssen. Es wäre die Gelegenheit gewesen, die seit 1954 im Rang eines Ministeriums stehende Familienpolitik in Deutschland den neuen demographischen Umständen anzupassen und von dem Ruf des fünften Rads am politischen Wagen zu befreien. Man wollte es nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat wegen der Weigerung der Exekutive konzeptuelle Arbeit geleistet und mit mehreren Urteilen einen Forderungskatalog aufgestellt, der sich an den monetären und strukturellen Defiziten der Familienpolitik orientiert. Dazu gehört das Gebot, die wirtschaftliche Benachteiligung von Eltern gegenüber Kinderlosen schrittweise bei allen familien-, steuer-, und sozialpolitischen Maßnahmen zu verringern; die institutionelle und familiäre Kinderbetreuung zu verbessern; einen Erziehungsfreibetrag einzuführen, der die steuerliche Verschonung des minimalen Sachbedarfs für den Lebensunterhalt (Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung), des Betreuungsbedarfs und des Erziehungsbedarfs („Aufwendungen der Eltern, die dem Kind die persönliche Entfaltung, seine Entwicklung zur Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ermöglichen“, zum Beispiel Mitgliedschaft in Vereinen, Erlernen moderner Kommunikationstechniken) gebietet. Die Politik hat sich aber nur ungenügend an diesen Forderungen orientiert, und man darf gespannt sein, was das Bundesverfassungsgericht zu der Beschwerde von 3000 Familien sagen wird, die eine Berücksichtigung des „generativen Beitrags“ der Eltern in den Sozialversicherungssystemen fordern, wie es schon bei der Pflegeversicherung der Fall ist.
Anerkennung einer Leistung, mithin auch Leistungsgerechtigkeit, erreicht man in unserer durchökonomisierten Gesellschaft mit Finanzmitteln. Diese werden per Gesetz verteilt. Hier ist der Gestaltungsraum für die Politik. Nicht selten wird in den Medien der Eindruck vermittelt, Familien würden mit Transferleistungen überschüttet. Dem widerspricht nicht nur die Tatsache, daß von den mythischen 200 Milliarden Euro für Familien mindestens zwei Drittel von den Eltern selbst erbracht werden. Dem stehen auch die Kürzungen unter der ersten Groko 2005 entgegen (z.B. Eigenheimzulage gestrichen, Kindergeld um zwei Jahre gekürzt, Mehrwertsteuer erhöht, etc.) Die Mehrwertsteuer belastet natürlich Familien besonders, weil sie konsumieren müssen. Die Nichterhöhung bei Brot und Milch und Büchern etc. hilft den Familien wenig. Sie werden nur nicht zusätzlich belastet. Sinnvoller wäre es in der Tat, auch diese Waren mit der höheren Mehrwertsteuer zu belegen und den Familien eine Kompensation – etwa über das Kindergeld – zukommen zu lassen. Sonst subventioniert man, wie der Finanzexperte Rolf Peffekoven richtig sagte, „auch die Milch für die Katzen der Reichen“. Der Verband der kinderreichen Familien forderte deshalb auf seiner Jahrestagung Ende September eine Erhöhung des Kindergeldes um 100 Euro für das dritte und 150 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Das dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben. Eine Maßnahme allerdings hilft den Familien schon jetzt: Das Baukindergeld. Es ist de facto die Wiedereinführung der Eigenheimzulage. Sie macht das Wohnen bezahlbarer und ist außerdem ein Stück Altersvorsorge.
Monetäre Zuwendungen sind nicht nur ein Gebot der Leistungsgerechtigkeit. Gute Scheine lassen, anders als Gutscheine, den Eltern, die diese Leistung erbringen, auch die Freiheit der Entscheidung. Zwar ist der Zusammenhang zwischen monetären Zuwendungen und einer Steigerung der Geburtenzahlen nicht zwingend nachweisbar. Empirisch erwiesen ist aber der Zusammenhang zwischen Kürzungen oder mangelnden monetären Zuwendungen und der Geburtenquote. Mit anderen Worten: Streichungen senken die Neigung zum Kind. Niemand wird gern freiwillig arm. Weltweit lässt sich nachweisen, daß überall da, wo der Wohlstand steigt, die Geburtenzahlen sinken. Die „utilitaristischen Lektionen“ des Marktes, so Joseph Schumpeter, lassen „die Werte des Familienlebens“ verblassen.
Familien überleben heute, weil sie Synergie-Effekte nutzen, weil sie sparsamer einkaufen, weil sie vielfach nicht in Urlaub fahren (während die kinderlosen Doppelverdiener drei- und viermal fahren), weil die Großeltern helfen (der private Transfer der älteren auf die jüngere Generation beläuft sich mittlerweile auf mehr als 30 Milliarden Euro pro Jahr), weil sie billigeren Wohnraum suchen, weil sie das Kindergartengeld sparen, weil sie mit zusätzlichen Jobs ein Zubrot verdienen, weil sie keine (zweite) Lebensversicherung für die Altersvorsorge abschließen, weil sie kein Auto fahren oder nur ein altes, weil sie nicht ins Theater oder Kino gehen, sondern sich Kinoabende zuhause machen, weil in ihnen nicht jeder ein Handy hat oder nur eins mit begrenzten Sprechzeiten, weil sie Restaurants nur von außen kennen, weil, weil, weil. Sicher ist: Die größte Alltagsbelastung stellen für die deutschen Eltern Geldsorgen dar.
Zeit ist Geld, sagt der (kapitalistische) Volksmund. Aber Geld ist auch Zeit, weil es die Möglichkeit bietet, auf Erwerbstätigkeit zu verzichten, um der Zuwendung für das Kind willen. Geld ist nicht die primäre Ursache für eine größere Fertilität, das bleibt – hoffentlich – die Liebe. Aber Familienpolitik kann mit sekundären Hilfen (Zeit oder Geld oder beides) zu mehr Gerechtigkeit beitragen und damit Familie ein Zuhause ermöglichen, in dem man mehr als nur überlebt.