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Udo Di Fabio – Die Corona Krise und das Grundgesetz

Das Thema diesmal: Die Corona Krise und das Grundgesetz.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio gehörte dem Bundesverfassungsgericht von 1999 bis 2011 als Mitglied des 2. Senats an. Sein Dezernat war insbesondere für das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht zuständig. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mitgewirkt. Udo Di Fabio ist unter anderem Mitglied im „Expertenrat Corona“ der Landesregierung von Nordrheinwestfalen.

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Liegt in der Digitalisierung wirklich die Zukunft?

Interview mit Scout24 Gründer Joachim Schoss

Das Thema unserer fünf Fragen lautet: Die Digitalisierung. Die neue Bundesregierung hat sie inzwischen eingeführt – die eigens für Digitalisierung verantwortliche Staatssekretärin. Aber liegt in der Digitalisierung wirklich die Zukunft? Wo steht Deutschland im europäischen Vergleich? Wie stark wird die Wirtschaft tatsächlich beeinflusst und wie sieht die Zukunft des Internets aus? Diese und weitere Fragen haben wir keinem geringeren als dem Gründer von Scout24, Joachim Schoss, gestellt. Der Internet-Pionier ist heute als Business Angel und Investor tätig. Unter anderem hat er die die Plattform myhandycap.com gegründet, die Menschen mit Behinderung hilft, die alltäglichen Dinge meistern zu können. Joachim Schoss stellt sich den Fragen von Juergen Liminski, dem Geschäftsführer des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie.

Udo Di Fabio – Die Corona Krise und das Grundgesetz

Das Thema diesmal: Die Corona Krise und das Grundgesetz.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio gehörte dem Bundesverfassungsgericht von 1999 bis 2011 als Mitglied des 2. Senats an. Sein Dezernat war insbesondere für das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht zuständig. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mitgewirkt. Udo Di Fabio ist unter anderem Mitglied im „Expertenrat Corona“ der Landesregierung von Nordrheinwestfalen.

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Das Thema diesmal: Die Corona Krise und das Grundgesetz.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio gehörte dem Bundesverfassungsgericht von 1999 bis 2011 als Mitglied des 2. Senats an. Sein Dezernat war insbesondere für das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht zuständig. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mitgewirkt. Udo Di Fabio ist unter anderem Mitglied im „Expertenrat Corona“ der Landesregierung von Nordrheinwestfalen.